Honorar

Eine gute Beratung und Vertretung kann nicht billig sein, aber Preis und Leistung müssen zusammen passen. Wir lassen uns auch gerne an unserem Erfolg messen. Selbstverständlich klären wir Sie auch von Anfang an über die entstehenden gesetzlichen Gebühren auf. Individuell kann auch ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder ein gesetzlich zulässiges Erfolgshonorar vereinbart werden.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Ihre Höhe ist abhängig vom Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist individuell je nach Angelegenheit verschieden und richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, wobei hierfür häufig gesetzliche Vorschriften gegeben sind.