Verkehrsrecht

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr unterliegt geradezu einer ständigen Überwachung durch Geschwindigkeitsmessungen, Ampelblitzer, Beobachtungen durch Polizei. Des Weiteren ist jeder Verkehrsteilnehmer Anzeigen von Privatpersonen ausgesetzt, welche der Ansicht sind, dass man gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, dass man sie genötigt und gefährdet hat. Schnelle und fachkundige Beratung ist deshalb geboten.

Herr RA Dr. Hammerla hat sich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts in seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit u.a. spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in Verkehrssachen. Nur allzu oft wird der Mandant zu Unrecht verdächtigt, sei es bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten oder Straßenverkehrsstraftaten. Jeder verdächtigte Bürger hat das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen, er ist nur verpflichtet, seine Personalien bekanntzugeben. Seine Verweigerung, Angaben zur Sache zu machen, kann nicht zu seinem Nachteil verwendet werden. Zwar ist jeder Betroffene über sein diesbezügliches Recht von den Strafverfolgungsbehörden (also auch von der Polizei) zu belehren. In den Akten heißt es aber meist, dass der Betroffene informatorisch für ihn nachteilige Bemerkungen machte. Es ist deshalb von grundlegender Wichtigkeit, dass sich der Mandant in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu einem qualifizierten Anwalt begibt, damit dieser von Anfang an die Rechte des Mandanten wahrnehmen kann. Auf diese Weise ist eine zielführende Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren gewährleistet. Die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsdelikten ist meist verbunden mit Fahrverboten oder Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Blickpunkt der Beratung muss auch das Verkehrszentralregister, die sog. Verkehrssünder-Kartei in Flensburg sein. Denn bei Überschreiten der Höchstgrenze der Punkte hat die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis für mindestens ½ Jahr zu entziehen. Das Erreichen der Höchstgrenze kann vermieden werden durch die Teilnahme an einem sog. Punkteabbauseminar bzw. durch verkehrspsychologische Schulung und Beratung. Ebenso hat der qualifizierte Verkehrsanwalt dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer gerichtlichen Kürzung der vom Gericht verhängten Sperre der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.

Für alle Verkehrsteilnehmer ist die Fahrerlaubnis von geradezu überragender Bedeutung. Die heutige Zeit verlangt stetige Dynamik, welche wiederum nur durch Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Unsere Vertretung ist insbesondere gerichtet auf die Erhaltung der Fahrerlaubnis. Oftmals kann durch die Verweigerung des Mandanten, Angaben zur Sache zu machen, die Verwaltungsbehörde den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht feststellen, so dass es zu Fahrtenbuchauflagen kommt. Zur Vermeidung von solchen Fahrtenbuchauflagen ist deshalb die taktische Mitwirkung von großer Bedeutung. Diesbezüglich steht dem Mandanten unsere große Erfahrung zur Verfügung. Wir können Sie daher sowohl in Ordnungswidrigkeiten-, Strafverfahren als auch im Verwaltungsverfahren sachgerecht und kompetent vertreten.